Das Ostpreußische Tribunal zu Königsberg war zwischen 1849 und 1879 ein preußisches Appellationsgericht mit Sitz in Königsberg.
Vorgeschichte
Schon der Zweite Senat der „Ostpreußischen Regierung“ als Vorläufer des Oberlandesgerichts Königsberg (1808–1849) wurde als Tribunal benannt. Er war Appellations-Instanz für die Erkenntnisse des Ersten Senats.
Geschichte
In Königsberg bestand bis 1849 das Oberlandesgericht Königsberg als Mittelinstanz. Die „Verordnung über die Aufhebung der Privatgerichtsbarkeit und des eximierten Gerichtsstandes sowie über die anderweitige Organisation der Gerichte“ vom 2. Januar 1849 hob dann auch die Patrimonialgerichtsbarkeit auf. Gleichzeitig wurde das Ostpreußische Tribunal zu Königsberg geschaffen. Dem Ostpreußischen Tribunal zu Königsberg waren die Kreisgerichte nachgelagert, die grundsätzlich je Landkreis eingerichtet wurden. Dem Ostpreußischen Tribunal zu Königsberg war das Oberappellationsgericht Berlin übergeordnet.
Mit den Reichsjustizgesetzen wurden die Gerichte im Deutschen Reich vereinheitlicht. Das Ostpreußische Tribunal zu Königsberg wurde 1879 aufgehoben. Neu eingerichtet wurde nun das Landgericht Königsberg im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg.
Sprengel
Der Sprengel des Ostpreußischen Tribunals zu Königsberg umfasste den Regierungsbezirk Königsberg. Es bestanden dort 14 Kreisgerichte in 3 Schwurgerichtsbezirken.
Richter
- Karl Gustav von Goßler (1855–1864 Vizepräsident)
Literatur
- H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 142 f., Digitalisat
Einzelnachweise




